Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen dem Mieter und Vermieter
In Kraft treten
Ab der geleisteten Erstzahlung werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für den Mieter und Vermieter, welcher auch in der Rolle des Schlüsselhalters sein kann, wirksam.
Kontoverbindungen
22 Estates GmbH
Espenstrasse 139
CH – 9443 Widnau
Bank: UBS AG
IBAN: CH200021321321061360G
SWIFT: UBSWCHZH80A
Mietpreis
Sofern nicht anders angegeben, umfasst der Rechnungspreis das genannte Mietobjekt für die vereinbarte Mietdauer, einschließlich des Objekts selbst, des Inventars und des zugehörigen Grundstücks. Im Mietpreis inbegriffen sind zwei Handtücher pro Person und jeweils eine Bettwäsche pro Person. Nicht inbegriffen sind zusätzliche Reinigung, weitere Handtücher und Verbrauchsgüter des Mieters.
Stornobedingungen
• Bis 30 Tage vor dem Mietbeginn: 20% des Mietpreises
• 7 bis 29 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
• 1 bis 6 Tage vor Mietbeginn und am Anreisetag: 100% des Mietpreises
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Eigentümer. Fällt dieser auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der darauffolgende Werktag. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail, und werden erst nach Rückbestätigung als gültig betrachtet. Bei Nichtübernahme oder verspäteter Übernahme des Objekts bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.
Storno wegen Änderung der Sicherheitslage
Im Falle einer nachteiligen Änderung der Sicherheitslage in Istrien/Kroatien nach der Buchung, die eine Anreise unmöglich macht, besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung. Maßgebend ist der Vergleich der Sicherheitslage zum Zeitpunkt der Buchung und am Tag der Anreise, basierend auf den Informationen des Auswärtigen Amtes. Für Mieter mit deutschem Wohnsitz beziehen wir uns auf die Informationen unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kroatien-node/kroatiensicherheit/210072
Preisänderungen
Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen wurden sorgfältig vorgenommen. Dennoch können Leistungs- und/oder Preisänderungen nicht ausgeschlossen werden. Gültig sind die Angaben auf der Reservationsbestätigung. Sollte es zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes kommen, hat der Mieter das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden zurückerstattet.
Aufenthalt
Es wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthalts eine Reiseversicherung abzuschließen. Die Ankunft muss gemäß den Angaben in den Reiseunterlagen, in der Regel zwischen 16.00 Uhr und 18 Uhr am Anreisetag erfolgen, die Abreise vor 10 Uhr am Abreisetag. Bei einer Ankunft nach 19 Uhr ist der Vermieter rechtzeitig zu informieren. Für Verspätungen des Mieters trägt der Vermieter keine Verantwortung. Frühere Anreisen oder spätere Abreisen als vereinbart sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Andere Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für eine vorzeitige Abreise. Bei einer gewünschten Verlängerung oder früheren Abreise ist dies mit dem Schlüsselhalter so früh wie möglich abzusprechen.
Weitere Pflichten des Mieters
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Das Mietobjekt ist sorgfältig zu nutzen.
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Rücksichtnahme auf Nachbarn ist erforderlich, insbesondere ist die gesetzliche Nachtruhe in Kroatien zwischen 22.00 bis 08.00 Uhr einzuhalten. Bei Verletzung der Nachtruhe und entsprechenden Beschwerden hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag sofort aufzulösen, ohne Anspruch auf Rückerstattung für den Mieter.
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Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks obliegt dem Mieter und ist nicht in der Endreinigung inbegriffen. Die Unterkunft ist besenrein zu verlassen.
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Bei Schäden, die der Mieter oder Mitbenutzer verursacht, ist dies unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden, es sei denn, er kann sein Nichtverschulden beweisen. Schäden können von der Kaution abgezogen werden. Übersteigt der Schaden den Kautionsbetrag, wird der Differenzbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt.
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In den Mietpreis sind alle Nebenkosten für einen üblichen Verbrauch während des Aufenthalts eingeschlossen. Unüblicher Verbrauch, wie das Laden von Elektroautos oder das Laufen der Klimaanlage bei Abwesenheit, kann zusätzlich berechnet werden. Voraussetzung für die Schlüsselübergabe ist die vollständige Bezahlung des Mietpreises und das Hinterlegen einer Barkaution für eventuelle Schäden. Der Schlüsselhalter kann auf die Entgegennahme der Kaution verzichten, wenn die Umstände es zulassen.
Haftung des Eigentümers
Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, bemüht sich der Eigentümer, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Nicht vertragskonform gilt, wenn das gebuchte Objekt vom angetroffenen Objekt abweicht oder Teile des Objekts außer Funktion sind. Ist eine angemessene Lösung innerhalb nützlicher Frist nicht möglich, erstattet der Eigentümer einen allfälligen Minderwert, sofern ihn ein Verschulden trifft. Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des Eigentümers entstehen, haftet dieser. Für Sach- und Personenschäden ist der Mieter verantwortlich. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen haben Vorrang.
Der Eigentümer haftet nicht für:
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Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder mitbenutzender Personen
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Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die nicht an der Vertragserfüllung beteiligt sind
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Höhere Gewalt oder Ereignisse, die trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar waren
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Benutzung von Schwimmbädern, Grills und anderen Einrichtungen
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Schäden und Verluste durch Einbruchdiebstahl
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Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen haben Vorrang.
Der Eigentümer ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung derart beeinträchtigen, dass eine Vertragserfüllung unzumutbar wird. Bereits erfolgte Zahlungen werden, abzüglich bereits erbrachter Leistungen, zurückerstattet.
Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen den Eigentümer verjähren innerhalb eines Jahres ab dem auf das Ende der Mietperiode folgenden Tag, unbeschadet vertraglicher Ansprüche.
Weitere Punkte
Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand bestimmen sich nach dem Gesetz und internationalen Übereinkommen. Soweit eine Rechtswahl möglich ist, vereinbaren die Parteien Schweizer Recht als anwendbar.
22 Estates GmbH. Gültig ab 01.01.2024
DATENSCHUTZ
Information über die Behandlung von Personalangaben, siehe Gesetz 13/1999, Protección de Datos de Carácter Personal (LOPD). In Nachvollziehung vom folgenden Gesetz Ley Orgánica 15/1999, 13ten Dezember, de Protección de Datos de Carácter Personal („LPD“) (Persönlichedatenschutz) informieren wir Sie, dass bei Ausfüllen des Reservierungsformulars Ihre persönlichen Daten in den Firmenakten registriert werden, so dass wir Ihnen unsere Dienstleistungen anbieten und Ihnen Werbung über unsere Angebote schicken können. Sie sind jederzeit im Recht, diese Daten zu ändern, zu korrigieren oder zu löschen Die Firma ist verantwortlich für diese Akten, ihre Adresse finden Sie im Punkt 1. Sie können die obengenannten Rechte ausüben.